Wie ich heute früh über Facebook erfahren habe, hat die LSR AG einen Insolvenzantrag gestellt. das konnte mir dann auch das Portal https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ bestätigen, in welcher folgende Meldung zu finden war:
8 IN 18/12
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
LSR AG Recycling-Zentrum v.d.d. Vorstandsvors. Karl Kellner, Wachstedter Straße 1-5,
37351 Dingelstädt ist heute am Dienstag, 24.01.2012, um 14:00 Uhr beschlossen worden:
1. Thomas Dithmar, Barbarossahof 3, 99092 Erfurt ist als vorläufiger Verwalter
bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Mühlhausen
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de
Was ist insolvenzbekanntmachungen.de?
Auf dieser Internetseite veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
Und was passiert jetzt?
Da gibt es mehrere Möglichkeiten, ich probiere mal einige aufzuzeigen:
- Die Geschäfte der LSR AG werden für immer eingestellt und nie wieder aufgenommen.
- Die geschäftliche Tätigkeit der LSR AG wird unter neuem Namen (in einer neuen Firma, vielleicht eine GmbH oder wieder eine AG) in Zukunft weitergeführt.
- Die LSR AG wird von einer unabhängigen Firma (meist ein Wettbewerber oder Konkurrent) aufgekauft und weitergeführt.
Warten wir mal ab…
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Anknüpfend an die Auswertung der Messergebniss vom März 2011 und die Zusammenfassung der Gespräche beim Landrat wurden folgende Ziele für die Bürger und die Bürgerinitiative formuliert:
- Eine Onlineüberwachung der LSR Anlage, um künftigen Manipulationen vorzubeugen.
- Sofortigen Einblick für die BI in die künftigen Messprotokolle und -ergebnisse
- Sanktionen für die Verantwortlichen in diesem Umweltskandal und Schadensersatz sowie Reparationsleistungen für die zerstörten Umweltbereiche. Speziell jedoch:
- Aufarbeitung der Vergangenheit, insbesondere: Die Nachberechnung der entgangenen Abwassergebühren
- Eine lückenlose und sofortige Aufarbeitung der Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft
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